Medizinrecht

Auf dem Rechtsgebiet des Medizinrechtes verfügen Rechtsanwalt Jens Körting und Rechtsanwältin Kristina Rau über einen erfolgreich abgeschlossenen Fachanwaltslehrgang.

Für Ärzte, Krankenhäuser, Patienten, Apotheker und Angehörige sonstiger Heilberufe sind wir in folgenden Bereichen für Sie tätig:

 a)      für Ärzte / Zahnärzte / Tierärzte

 – Beratung bei der Gründung, Übernahme bzw. Einstieg in Gemeinschaftspraxen,
Praxisgemeinschaften und MVZ
– Vertretung gegenüber der KV bzw. KZV in Widerspruchs- und Klageverfahren
–  außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Honoraransprüchen
–  Abwehr von Arzthaftungsansprüchen in Zusammenarbeit mit Ihrem Versicherer
–  Vertretung in Medizinstrafverfahren
–  Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Mitarbeitern

b)      für Krankenhäuser

– Beratung bei der Umsetzung des Patientenrechtegesetzes
– Unterstützung bei der QM-Organisation
– Begleitung von Planverhandlungen
– Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit MDK-Prüfungen
– Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
– Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Kooperationsvereinbarungen

c)     für Patienten

– Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld bei ärztlichen
Behandlungsfehlern oder Fehlern bei der Pflege zu Hause oder in
einer Pflegeeinrichtung
– Vertretung gegenüber gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bei Ablehnung
der Übernahme bestimmter Heilbehandlungskosten
– Vertretung gegenüber Pflegekassen bei Ablehnung der Anerkennung von
Pflegestufen
– Entwurf von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

d)     für Apotheker

–  Beratung und Vertretung in allen Fragen des Apothekenrechtes
(Bundesapothekenordnung, Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung)
–  Beratung und Vertretung in allen Fragen des Arzneimittelrechtes
(Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz, Heilmittelwerbegesetz)

e)      für sonstige Angehörige medizinischer Heilberufe

–  Beratung und Vertretung in allen Fragen des Psychotherapeutengesetzes,
Heilpraktikergesetzes und Hebammengesetzes

f)       für Angehörige nichthandwerklicher Heilhilfsberufe

 –  Beratung und Vertretung in allen Fragen des LogopG, MphG, KrpflG,  ErgothG,
RettAssG, OrthopG, PodG, PharmTAG, MTAG, AltPflG

g)       für Angehörige handwerklicher Heilhilfsberufe

 –  Beratung und Vertretung in allen Fragen der Handwerksordnung, des
Werkvertragsrechtes u.v.m.