Prozessmandate

Prozessmandate

In den Fällen, in denen wir unsere Mandanten vor Gericht vertreten, bestimmen sich die Gebühren ausschließlich nach den hierfür einschlägigen Vorschriften des RVG. Oftmals sind die hier anfallenden Gebühren jedoch ganz oder teilweise von der Gegenseite zu erstatten, nämlich in dem Umfang, in dem der eigene Mandant im Prozess obsiegt.