in eigener Sache

In den Augen vieler gehören Rechtsanwälte neben Ärzten und Architekten als Angehörige der sogenannten „freien Berufe“ per se zum Kreise der Besserverdienenden. Beim Blick auf die anwaltliche Kostennote fühlt sich der Mandant in dieser Meinung gern bestätigt, geht sogar häufig davon aus, dass das Honorar dem Anwalt zum ganz überwiegenden Teil zur Deckung seiner privaten Kosten und Bedürfnisse zur Verfügung steht. Leider sieht die Realität bei den meisten Rechtsanwälten anders aus. Die Kosten für die Unterhaltung der Büroräume, Gehälter nebst darauf zu entrichtender Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern für die angestellten Mitarbeiter, Büroausstattung bzw. -material, Telefon, Porto, Fahrtkosten zu Gericht und anderen auswärtigen Terminen, Fachliteratur, Fortbildungskosten, diverse Versicherungen und nicht zuletzt die sofort an das Finanzamt abzuführende Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer belassen dem Anwalt nur noch einen Bruchteil seines Honorars als Gewinn. Im Folgenden haben wir anhand der Kostenstrukturen für das Jahr 2012 in Form eines Diagramms dargestellt, was dem Anwalt von einem Honorar von 100,- € incl. Mehrwertsteuer vor Abzug von Einkommensteuer, Versorgungsabgabe und Krankenversicherung übrig bleibt:

 Vergütungsrechnung brutto: 100,00 €
– Umsatzsteuer (Finanzamt):   16,00 €
 – Personalkosten (Gehälter, Lohnsteuer, Beiträge zur Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft):   33,00 €
– Kosten Kanzleibetrieb (Raumkosten, Strom, Gas, Wasser, Bürobedarf, Telefon, Porto, Kopierer, Versicherungen):   24,00 €
– Fahrtkosten (Betriebstoffe, Kosten für Bus und Bahn, Park- und Mautgebühren, Kfz-Steuern, Versicherungen etc.):     7,00 €
Fortbildung/Fachliteratur (Seminare, Fachzeitschriften, Fachbücher):     2,00 €
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Gewinn vor Steuern und Abgaben:    17,00 €

 

TortendiagrammDieser Gewinn ist in Höhe des individuellen Steuersatzes zunächst einkommensteuerpflichtig.

Ferner muss der Anwalt von diesem Gewinn derzeit 18,9% als Versorgungsabgabe an das Versorgungswerk der Rechtsanwälte abführen und seine private Krankenversicherung bezahlen.

Der nach Abzug von Einkommensteuer, Versorgungsabgabe und Krankenversicherung verbleibende Gewinn ist der Betrag, von dem der Anwalt seine private Lebensführung bestreiten muss.